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Bundesgericht fordert landesweite Sonderprüfung von Mobilfunkantennen
Im Urteil vom 3. September 2019 erwägt das Bundesgericht unter anderem, dass bei allen über 19'000 Mobilfunkantennen geprüft wird, ob die Überwachung der Sendestärke richtig funktioniert. Diese Prüfung muss zusätzlich noch mit Stichproben vor Ort belegt werden.
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Das oberste Gericht weist das Bundesamt für Umwelt (Bafu) damit an, besser zu kontrollieren, ob die Handyantennen in der Schweiz tatsächlich die Strahlenschutz-Grenzwerte einhalten.
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Es bestehe «Klärungsbedarf», kritisiert das Bundesgericht.
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Dass das Bundesgericht einem Bundesamt derartige Anweisungen erteilt, ist selten.
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Provoziert wird der Befehl aus Lausanne durch einen Fall aus dem Kanton Thurgau. Die Hauptbeschwerde wird zwar abgewiesen, doch gestützt auf den Thurgauer Fall kommt das Gericht zum Schluss, dass der Bund das ganze Antennennetz ungenügend kontrolliert.
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Herzliche Grüsse Trägerschaft strahlungsfreier Kirchturm in Wahlen
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Wer ist die „Trägerschaft strahlungsfreier-kirchturm.ch in Wahlen“? Wir sind ein konfessionell ungebundenes und politisch neutrales „Gremium“ mit Expertenwissen. Wir setzen uns für Bedürfnisse von Einwohnern aus Wahlen ein. Wir sind uns unserer Verantwortung bewusst. Wir streben eine konstruktive, offene und transparente Zusammenarbeit mit den Behörden (Gemeinderat, Kirchenrat, Schulrat, Landeskirche BL) an. Besuchen Sie uns unter strahlungsfreier-kirchturm.ch
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