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Bundesgericht fordert landesweite Sonderprüfung von Mobilfunkantennen


Sehr geehrte(r) reader

Im Urteil vom 3. September 2019 erwägt das Bundesgericht unter anderem, dass bei allen über 19'000 Mobilfunkantennen geprüft wird, ob die Überwachung der Sendestärke richtig funktioniert. Diese Prüfung muss zusätzlich noch mit Stichproben vor Ort belegt werden.

Das oberste Gericht weist das Bundesamt für Umwelt (Bafu) damit an, besser zu kontrollieren, ob die Handyantennen in der Schweiz tatsächlich die Strahlenschutz-Grenzwerte einhalten.

Es bestehe «Klärungsbedarf», kritisiert das Bundesgericht.

Dass das Bundesgericht einem Bundesamt derartige Anweisungen erteilt, ist selten.

Provoziert wird der Befehl aus Lausanne durch einen Fall aus dem Kanton Thurgau. Die Hauptbeschwerde wird zwar abgewiesen, doch gestützt auf den Thurgauer Fall kommt das Gericht zum Schluss, dass der Bund das ganze Antennennetz ungenügend kontrolliert.

Detaillierte Infos dazu und zum am Donnerstag erfolgten "Jahrestag" finden Sie unter http://kirchturm-antenne.ch/fakten

Herzliche Grüsse
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