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Ausblick 2020 – wo stehen wir in Wahlen?
Warum die Mobilfunkantenne auf unserem Kirchturm eine schlechte Idee ist, dürfte wohl allen klar sein. Über nachgewiesene Schädigungsrisiken haben wir informiert. Gemäss Kirchenrat gehe es bei diesem Vorhaben ja auch nicht ums Geld, es sei ein Dienst für die Jugendlichen. Und gemäss den Behörden sei es nicht möglich ausserhalb der Bauzonen Mobilfunkantennen zu bauen. Warum Letzteres eine komplette Falschinformation ist, kannst Du auf unserer Webseite hier nachlesen.
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Hast Du gewusst, dass die Swisscom im Juni 2019 auch am bisherigen Standort an der Wahlenstrasse bei der Bischag ein Baugesuch für den Bau von neuen Mobilfunkantennen, mit der Ausrichtung auf Wahlen eingereicht hat? Der Mast wird 30m hoch und versorgt damit jede Ecke unseres Dorfes. Gerne gewähren wir Dir Einsicht ins Baugesuch.
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Es gibt keinen Grund, unseren Kirchturm dafür zu opfern oder ein Risiko einzugehen, denn die Mobilfunkabdeckung in unserem Dorf ist weiterhin und ohne Antenne auf dem Kirchturm gesichert!
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Swisscom „informiert“ Gemeinderäte zweifelhaft
Auch unsere Gemeinderäte wurden von der Swisscom in Form eines „Gemeindebriefes“ informiert. Darin werden viele Fakten zweifelhaft präsentiert und unwahre Behauptungen aufgestellt. Es wird darin sogar dafür geworben, die Strahlungs-Grenzwerte für Mobilfunk zu lockern. Obwohl zahlreiche Studienergebnisse Schädigunsrisiken bereits unterhalb der heute geltenden Grenzwerte zweifelsfrei nachweisen, werden diese Fakten von wirtschaftsfreundlichen Interessegruppierungen geleugnet. Lesen Sie dazu den Bericht mit allen Quellen unter gigaherz.ch
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In diesem "Gemeindebrief" steht auch, dass die Swisscom selbst entscheiden kann, ob sie einen bestehenden Standort später auf 5G aufrüsten will und das rechtlich gesehen auch problemlos möglich sei. Das gilt auch für unseren Kirchturm. Eine anderslautende Einschränkung im vom Kirchenrat abgeschlossenen Vertrag mit der Swisscom ist deshalb nutzlos!
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Mobilfunk ist auch auf Bundesebene ein grosses Thema
- Der Ständerat verlangt vom Bund einen neuen Mobilfunkbericht, da der am 18. November veröffentlichte Bericht der „Arbeitsgruppe Mobilfunk und Strahlung“ klar macht, dass die Experten dieser Arbeitsgruppe weit entfernt von einer Einigung im Bezug auf Grenzwerte und dem weiteren Vorgehen sind.
- Die Mobilfunk-Haftungsinitiative (mobilfunkhaftung.ch) will erreichen, dass Mobilfunkanbieter voll für Schädigungen durch deren Antennen belangt werden können. Damit würde auch die Kirchgemeinde in Wahlen vor Klagen geschützt (gemäss ZGB Art. 684 ist die Kirchgemeinde voll haftbar für Schäden, die aufgrund der Antennenstrahlung ab ihrem Grundstück entstehen).
- Die Mobilfunkinitiative (mobilfunk-initiative.ch) will, dass bestehende Grenzwerte nicht gelockert werden dürfen, die Versorgung in Aussenbereich und Innenräume aufgeteilt und damit die Strahlungsstärke von Mobilfunkantennen gesenkt wird. Zudem will sie sicherstellen, dass Grundrechte wie Achtung des Wohnbereiches, der körperlichen und geistigen Unversehrtheit und die Bewegungsfreiheit in jedem Fall und auch für betroffene Minderheiten eingehalten werden.
Wie weiter?
Wir setzen uns auch im neuen Jahr für unsere Gesundheit, eine möglichst hohe Lebensqualität in Wahlen und für so wenig Mobilfunk-Dauerbestrahlung wie möglich ein. Gerne laden wir Dich ein, Dir Deine eigene Meinung zu bilden und mitzudiskutieren. Es braucht jede Stimme. Wir zählen auf Dich!
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Trägerschaft strahlungsfreier-Kirchturm.ch in Wahlen
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Wer ist die „Trägerschaft strahlungsfreier-kirchturm.ch in Wahlen“? Wir sind ein konfessionell ungebundenes und politisch neutrales „Gremium“ mit Expertenwissen. Wir setzen uns für Bedürfnisse von Einwohnern aus Wahlen ein. Wir sind uns unserer Verantwortung bewusst. Wir streben eine konstruktive, offene und transparente Zusammenarbeit mit den Behörden (Gemeinderat, Kirchenrat, Schulrat, Landeskirche BL) an. Besuchen Sie uns unter strahlungsfreier-kirchturm.ch
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