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Das Kupfernetz für unsere Festnetzanschlüsse wird spätestens ab 2030 abgeschaltet.
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Die Schweiz steht vor einer wichtigen Entscheidung: Soll die Schweiz flächendeckend mit strahlungsfreier Glasfaser erschlossen werden?
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Oder soll der Bund Festnetz-Anschlüsse via Mobilfunk subventionieren?
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Auf diese Fragen dürfen Sie jetzt antworten! Bis am 23. Juni 2025 kann jede und jeder eine Stellungnahme zum geplanten «Breitbandfördergesetz» einreichen.
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Wir haben für Sie ein Muster vorbereitet. Bitte gehen Sie wie folgt vor:
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- Muster herunterladen
- Gelb markierte Stellen anpassen oder löschen.
- Sie können auch mit eigenem Text ergänzen.Gerade im einleitenden Brief ist es wichtig, dass viele verschiedene Gründe eingebracht werden. Auch persönliche Meinungen haben Platz!
- Senden Sie die Stellungnahme im Word- und im PDF-Format an:
tp-secretariat@bakom.admin.ch bis spätestens 23. Juni 2025 um 24 Uhr
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Art. 4.1 des Vernehmlassungsgesetz (VlG) besagt:
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Jede Person und jede Organisation kann sich an einem Vernehmlassungsverfahren beteiligen und eine Stellungnahme einreichen.
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Das Ziel ist, dass so viele Stellungnahmen wie möglich eintreffen, diese werden gezählt. Damit erhält unser Anliegen mehr Gewicht!
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Vielen Dank für Ihre wertvolle Unterstützung!
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Warum Glasfaser eine solide Alternative zu Mobilfunk darstellt, finden Sie im Modul 3 der Informationsbroschüre "Digitale Balance Nordwestschweiz" hier: https://digitale-balance.ch/
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Nützen Sie die Chance, auf Bundesebene Weichen zu stellen!
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aus der Trägerschaft Strahlungsfreier Kirchturm Wahlen (TSK)
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