Mobilfunkantennnen haben zweifelsfrei ein Schädigungspotential.

Die Haftung für Schädigungsrisiken werden in verschiedenen Gesetzen geregelt. Gemäss Stellungnahme des Bundesrates sind dies für die

  • Umwelthaftung das Umweltschutzgesetz (Art. 59a)
  • Grundeigentümerhaftung das Zivilgesetzbuch (Art. 679)
  • Werkeigentümerhaftung das Obligationenrecht (Art. 58).

Konkret heisst das, dass die Kirchgemeinde Wahlen voll zur Rechenschaft gezogen werden kann. Dies auch, wenn der Kirchenrat gemäss eigener Aussage eine Abmachung (Schadloserklärung) im Vertrag mit der Swisscom festgehalten hat.

Diese Schadloserklärung ist NUTZLOS, da sie dem zwingend geltenden Recht widerspricht.

Im Schadenfall muss deshalb immer die Kirchgemeinde Wahlen eingeklagt werden und sie den Prozess führen. Nicht nur heute und morgen, sondern auch dann, wenn der jetzige Kirchenrat durch andere Mitglieder vertreten wird. Und unter Umständen auch noch Jahre nach dem Rückbau der Antenne.

Weder die Schäden noch die damit verbundenen Kosten können versichert werden. Keine Versicherungsgesellschaft bietet Versicherungen gegen Mobilfunkstrahlungsschäden an. Keine. Weshalb wohl?

Kann sich unsere Kirchgemeinde ein solches Prozessrisiko leisten?