Gemäss einem detaillierten Rechtsgutachten, das die Kanzlei Pfisterer Fretz im Auftrag des Verein „Schutz vor Strahlung“ erstellt hat, besteht die Auffassung, dass die bereits gebauten und in Betrieb gesetzten 5G-Antennen nicht dem schweizerischen Recht entsprechen.
Das Rechtsgutachten wurde (u.A.) auf der Basis des auch von uns hier veröffentlichten Informationsschreiben des Bundes an alle Kantone erstellt.
Es sei zielführend, die Situation mit einem Rechtsverfahren zu klären.
Lesen sie dazu im Original:
Die Pressemitteilung als PDF
Das Rechtsgutachten als PDF
Hier finden Sie eine Auswahl an Berichten über dieses Rechtsgutachten in der Presse:
„Der Gesundheitsschutz ist ausgehebelt“ vom 10. Juli in der www.aargauerzeitung.ch
„5G-Rechtsgutachten kritisiert Bundesrat“ vom 11. Juli im www.beobachter.ch
„Rechtsgutachten spricht von unzulässiger Privilegierung von 5G-Antennen“ am 11.Juli im www.itmagazine.ch
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