Ist 5G kritischer einzustufen als bisherige Mobilfunkgenerationen?
Es gibt aktuell noch keine abschliessende Antwort auf diese Frage, da breite Studien zu 5G fehlen. Bisherige international angelegte Studien beweisen jedoch eindeutig die Schädigungsrisiken von Mobilfunk allgemein. Die Gefährdungswahrscheinlichkeit von 5G ist aber mindestens so hoch, wie bei den vorhergehenden Mobilfunkgenerationen (2G, 3G & 4G). Die Daten werden jetzt durch neue Studien und die Langzeit-Zwangsexposition der Bevölkerung von selbst zusammenkommen.
Wodurch unterscheidet sich 5G von den vorhergehenden Mobilfunkgenerationen?
5G ist ein «Protokoll» das definiert, wie die Mobilfunkgeräte technisch miteinander kommunizieren. Es basiert auf dem 4G-Protokoll, wurde aber um verschiedene Merkmale erweitert, die 5G leistungsfähiger machen. Ein wesentliches Merkmal des 5G-Standards ist, dass die „Sprache der Mobilfunkgeräte“ mehr Wörter erhalten hat («detaillierteres Modulationsverfahren») und über mehrere Mäuler/Ohren gleichzeitig sprechen und hören kann («erhöhte Bandbreite») . Die Charakteristik von 5G führt zwangsweise auch zu erhöhter Überlagerung der Signale und damit zu einer höheren Energiedichte als bei bisherigen Mobilfunkgenerationen.
5G hat zudem eine erweiterte Vernetzungstopologie. Mit 5G können viele kleine Mobilfunknetze oder eben „Zellen“ erstellt werden. Zum Beispiel von Firmen auf ihrem eigenen Firmenareal. Und dann kann 5G für die Produktion mit seinen Vorteilen unter Umständen Sinn machen. ABER dafür braucht es keine Mobilfunkantennen von Swisscom, Sunrise oder Salt in unserem Kirchturm, da diese Firmen eben ein eigenes Netz(Micro-/Femtozellen) mit eigenen Antennen für sich aufbauen. (Quelle 1)
Adaptive Antennen mit Beamforming
Adaptive Antennen mit Beamforming werden schon bei 4G eingesetzt. Jene für 5G sind jedoch deutlich leistungsfähiger. Damit wird es möglich, die vorhandene, begrenzte Leistung zu bündeln und gezielt zu überlagern und damit punktuell um das Mehrfache zu verstärken. Diese punktuelle Verstärkung (fälschlicherweise auch «Beam» genannt) bedeutet, dass an diesem Ort eine deutlich höhere und damit potentiell schädlichere Strahlungsintensität vorhanden ist.
Es ist falsch, davon auszugehen, dass die adaptiven Antennen «nur» zum gewünschten Ort strahlen. Technisch gesehen ist diese Bündelung der Mobilfunkstrahlung nicht wie bei Licht mit Linsen möglich. Das vom Marketing der Mobilfunkanbieter vermittelte Bild des Strahles einer «Taschenlampe» ist schlicht falsch und ein lächerlicher Vergleich, der entweder der bewussten Irreführung dient oder nur von technisch wenig versierten Personen geschaffen worden sein kann.
Ist die Strahlung von adaptiven 5G Antennen überhaupt zuverlässig messbar?
Aktuell sind adaptive 5G-Antennen nur mit manuellem Eingreifen und Hochrechnungen «messbar». Es gibt also noch kein standardisiertes Messverfahren, welchesdie Sicherheit bieten würde, eine Messungen zuverlässig mit gleichem Resultat zu wiederholen. Unter Anderem auch, weil sich der «Beam» vom Messgerät wegbewegen kann. (Quelle 2)
Neue Vollzugshilfe für adaptive 5G Antennen
Zudem wird mit der neu durch den Bund fertiggestellten Vollzugshilfe für die Messungen bei Adaptiven Antennen die Einhaltung der Grenzwerte durch eine Mittelwertberechnung zugelassen. Damit dürfen die Antennen über einen längeren Zeitraum stärker strahlen. Was gilt, ist der Durchschnittswert über sechs Minuten. Es kann sein, dass die Strahlung mit dieser Rechnung vom bisherigen Grenzwert um über das Dreifache überschritten werden kann.
Ein weiterer Kern der neuen Vollzugsempfehlung für adaptive Antennen ist der Korrekturfaktor. Dieser erlaubt es adaptiven Antennen bis zu zehnmal stärker zu strahlen als bisher. Dadurch kann es neu an empfindlichen Orten wie zum Beispiel in Wohnzimmern, auf Spielplätzen oder in Spitälern punktuell zu Strahlungsbelastungen kommen die mehrfach über den aktuellen Grenzwerten liegen. Dies steht in krassem Widerspruch zu den Beteuerungen des BAFU, die bisherigen Grenzwerte würden auch durch die adaptiven 5G Antennen eingehalten. (Quelle 3)
Quellennachweis
Quelle 1
ELEKTRONIKPRAXIS des Verlag Vogel aus München DE
Dossier 5G & Low-Power Wide Area Networks: Basiswissen 5G & LPWA
https://www.elektronikpraxis.vogel.de/basiswissen-5g-lpwan-v-42097-842/
Quelle 2
Kassensturz vom 25.05.2021 im SRF
Quelle 3
Verein Schutz vor Strahlung
Medienmitteilung: «Versteckte Grenzwerterhöhung durch Vollzugsempfehlung»
https://schutz-vor-strahlung.ch/news/versteckte-grenzwerterhoehung-durch-vollzugsempfehlung/