Ein Jahr danach…

Vor einem Jahr, am 14. 11. 2018 haben ca. 2% der Katholiken in Wahlen dem Traktandum „Zustimmung der Anfrage durch Swisscom für eine Antenne im Kirchturm“ zugestimmt.

  • Dem Traktandum wurde „zugestimmt“, ohne dass die genauen Folgen klar erläutert wurden.
  • Gemäss dem Protokoll wurde dieser „Anfrage“ einstimmig „zugestimmt“. Wurde von allen Anwesenden durch Handerheben abgestimmt? Gab es Enthaltungen?
  • Bis heute ist völlig unklar, was genau im Vertrag vereinbart wurde, der in Folge dieser „Zustimmung“ zwischen dem Kirchenrat und der Swisscom abgeschlossen wurde.
  • Wer ist bei möglichen Schädigungen durch eine Mobilfunkantenne auf dem Kirchturm haftbar und trägt die Verantwortung?
  • Ist diese rechtlich sehr komplexe Angelegenheit wirklich durch eine einfache und von allen Betroffenen nicht einsehbare „Schadlosklausel“ regelbar?

Um auf diesen Jahrestag aufmerksam zu machen, haben wir ein weiteres Factsheet/Flugblatt in alle Briefkästen in Wahlen gelegt.

Und wir weisen mit Bannern auf die unsichtbare Gefahr sichtbar hin.

Gerne bieten wir Ihnen anbei das Factsheet zum Download an: