Vor einem Jahr, am 14. 11. 2018 haben ca. 2% der Katholiken in Wahlen dem Traktandum „Zustimmung der Anfrage durch Swisscom für eine Antenne im Kirchturm“ zugestimmt.
- Dem Traktandum wurde „zugestimmt“, ohne dass die genauen Folgen klar erläutert wurden.
- Gemäss dem Protokoll wurde dieser „Anfrage“ einstimmig „zugestimmt“. Wurde von allen Anwesenden durch Handerheben abgestimmt? Gab es Enthaltungen?
- Bis heute ist völlig unklar, was genau im Vertrag vereinbart wurde, der in Folge dieser „Zustimmung“ zwischen dem Kirchenrat und der Swisscom abgeschlossen wurde.
- Wer ist bei möglichen Schädigungen durch eine Mobilfunkantenne auf dem Kirchturm haftbar und trägt die Verantwortung?
- Ist diese rechtlich sehr komplexe Angelegenheit wirklich durch eine einfache und von allen Betroffenen nicht einsehbare „Schadlosklausel“ regelbar?
Um auf diesen Jahrestag aufmerksam zu machen, haben wir ein weiteres Factsheet/Flugblatt in alle Briefkästen in Wahlen gelegt.
Und wir weisen mit Bannern auf die unsichtbare Gefahr sichtbar hin.
Gerne bieten wir Ihnen anbei das Factsheet zum Download an: