Wiedererwägung eingereicht.
Wir haben die Unterschriften für die Wiedererwägung am 26. 3. 2019 an die „Aufsichtsbehörde der römisch-katholischen Landeskirche des Kantons Baselland“ gesendet. Die Aufsichtsbehörde antwortete uns am 9. 4. 19, dass das Geschäft an den Kirchenrat von Wahlen weitergeleitet wurde.
Da wir bis zum 14. 4. 19 keine Reaktion vom Kirchenrat Wahlen erhalten haben, beschlossen wir, den Kirchenrat explizit anzuschreiben und ersuchten mit folgendem Schreiben am 15. 4. 2019 die Wiedererwägung des Traktandums Zustimmung der Anfrage durch Swisscom für eine Antenne im Kirchturm der ordentlichen Kirchgemeindeversammlung vom 14. Nov. 2018.